Öffentliche Zustellung

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Wenn ein Bescheid nicht an die letzte bekannte Meldeanschrift zugestellt werden kann (weil zum Beispiel der aktuelle Aufenthaltsort nicht bekannt ist), kann das Jobcenter eine Benachrichtigung auch öffentlich bekannt geben.

Öffentliche Zustellung, eine menschliche Hand mit Umschlag ragt aus einem Laptop-Bildschirm

Dies kann durch Aushang in einem Schaukasten oder durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger oder im Internet erfolgen. Der betroffenen Person wird in der Benachrichtigung mitgeteilt, in welchem Standort des Jobcenters im Landkreis Celle das Schriftstück eingesehen und abgeholt werden kann.

Diese Vorgehensweise wird Öffentliche Zustellung genannt.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Mit der öffentlichen Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Rechtsgrundlage für die öffentliche Zustellung ist § 40 Absatz 1 Satz 1 SGB II, §§ 37 Absatz 3, 65 SGB X in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).

Als Service für unsere Kundinnen und Kunden erfolgt der Aushang nicht nur an der Glastür des Eingangs, sondern auch zusätzlich über unseren Internetauftritt.

Sollte ein Schreiben oder Bescheid an Sie öffentlich zugestellt werden, können Sie diesen im benannten Standort abholen.

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