Warum braucht das Jobcenter Daten von mir?
Das Jobcenter gibt Geld an Personen, die gerade keine Arbeit haben oder mit einer Arbeit nur wenig verdienen. Dafür muss die Person einen Antrag stellen.
Dort stehen dann die persönlichen Daten – zum Beispiel:
- Namen
- Anschriften
- Kontodaten (Bankverbindung)
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Telefonnummer (freiwillige Angabe)
- E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe)
- Benutzername und Kennwort (bei Nutzung der Onlineangebote vom Jobcenter)
- Familienstand
- Staatsangehörigkeit
- Aufenthaltsstatus
- Sozialversicherungsnummer
Andere Daten sind dann Sozialdaten – zum Beispiel:
- Schul-Abschlüsse und Ausbildungen
- Fähigkeiten: Jemand kann etwas Bestimmtes gut. Er ist zu etwas fähig. Das können ganz große und ganz kleine Dinge sein.
- Schulnoten
- Führerschein
- Arbeit, die man schon gemacht hat
- Partnerschaft
- Familie
- Wohnung
- Geld, das man bekommt
- Geld, das man bekommen könnte
- Vermögen: Geld, das man gespart hat oder ein Haus oder ein Auto
- Sozial-Versicherungs-Nachweise
- Bescheinigung von Ärzten
- Behinderung
Mit den Daten rechnet das Jobcenter aus, wieviel Geld die Person bekommt.
Es werden auch andere Dinge gemacht. Die Mitarbeiter des Jobcenters:
- suchen mit nach einem passenden und freien Arbeits-Platz
- geben Informationen über verschiedene Berufe
- helfen Jugendlichen bei der Berufswahl
- helfen bei einer Weiterbildung oder Umschulung
- helfen Personen mit Behinderung bei der Suche nach einem Integrations-Arbeits-Platz
Dafür braucht es die Daten.
Manchmal nutzt das Jobcenter auch automatisierte Verfahren.
Am Ende entscheidet aber immer ein Mitarbeiter vom Jobcenter. Oft werden auch noch andere Daten genutzt – zum Beispiel:
- aus dem Internet
- aus dem Melderegister
- aus dem Handelsregister
- aus dem Grundbuchamt
Wer passt auf meine Daten auf?
Frau Schwanhold ist der Chef vom Jobcenter. Sie passt auf Ihre Daten auf. Damit die Daten keiner einfach so bekommt. Das Jobcenter muss diese Daten gut bewachen. Das ist das Sozialgeheimnis.
Wie schützt das Jobcenter meine Sozialdaten?
Das Jobcenter muss dafür viel machen. Das ist der Sozial-Datenschutz:
- Das Jobcenter darf die Sozialdaten nur weitergeben, wenn das in einem Gesetz erlaubt ist. Zum Beispiel:
- Das Jobcenter muss etwas von Ihrem Arbeit-Geber wissen.
- Das Jobcenter muss Ihre Krankenkasse etwas fragen.
- Das Jobcenter arbeitet mit einem Bildungs-Träger zusammen. Dort machen Sie vielleicht eine Weiterbildung.
- Das Sozialgericht soll einen Streit entscheiden. Dafür muss es in die Akten vom Jobcenter schauen.
- Sonst darf das Jobcenter die Daten nur weitergeben:
- Wenn es Sie vorher gefragt hat und
- Wenn Sie es dem Jobcenter selbst erlaubt haben. Zum Beispiel:
- Das Jobcenter muss Ihren Vermieter zu Ihrer Wohnung etwas fragen.
- Das Jobcenter arbeitet mit der Schuldner-Beratung oder mit der Sucht-Beratung zusammen. Damit will man Ihnen in einer schwierigen Situation helfen.
- Das Jobcenter braucht die Daten nach 5, 10 oder 13 Jahren nicht mehr. Dann werden die Daten gelöscht.
- Die Aktenschränke und Computer im Jobcenter sind nur für Mitarbeiter/innen. Nur diese dürfen damit arbeiten. Fremde Personen dürfen da nicht einfach reinschauen.
- Die Mitarbeiter im Jobcenter müssen Datenschutz-Regeln lernen und dafür an Kursen teilnehmen.
- Das Jobcenter muss eine Person bestimmen, die sich mit Datenschutz besonders gut auskennt. Diese Person heißt: Datenschutz-Beauftragter. Im Jobcenter im Landkreis Celle ist das Frau Schmidt. Hier erreichen Sie sie.
Welche Rechte habe ich?
Recht auf Auskunft:
Sie dürfen immer fragen,
- welche Daten das Jobcenter von Ihnen hat.
- wofür das Jobcenter diese Daten braucht.
Das Jobcenter muss Ihnen das dann sagen.
Recht auf Berichtigung:
Vielleicht gibt es einen Fehler bei Ihren Daten. Zum Beispiel: Das Jobcenter hat nur Ihre alte Adresse. Das Jobcenter muss Ihre Daten dann ändern.
Recht auf Löschung:
Vielleicht braucht das Jobcenter Ihre Daten nicht mehr. Dann dürfen Sie verlangen, dass das Jobcenter Ihre Daten löscht.
Recht auf Widerruf der Einwilligung:
Wenn Sie Ihre Erlaubnis nicht mehr geben wollen, muss das Jobcenter das beachten.
Recht auf Beschwerde beim Datenschutz-Beauftragten:
Sie dürfen mit dem Datenschutz-Beauftragten beim Jobcenter reden.
Wer hilft mir bei meinen Rechten?
Glauben Sie, dass das Jobcenter auf Ihre Rechte beim Datenschutz nicht achtet? Dann reden Sie mit Frau Schmidt. Sie kennt das Jobcenter. Sie kann meistens schnell helfen. Der Datenschutz-Beauftragte darf nicht mit anderen über Sie und Ihr Problem reden. Das heißt: Der Datenschutz-Beauftragte hat Schweigepflicht.
Sie dürfen auch sofort beim BfDI anrufen oder einen Brief oder eine E-Mail schreiben. BfDI heißt: Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Die Website des BfDI ist hier.
Zum Datenschutz haben wir hier noch weitere Informationen für Sie. Die sind leider nicht in Leichter Sprache. Dort stehen dann auch Paragraphen § drin. Paragraphen teilen ein Gesetz in viele Abschnitte.