Was ist Bürgergeld?
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Arbeitslosengeld II nicht mehr – dafür wurde das Bürgergeld eingeführt. Möchten Sie Bürgergeld beantragen? Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Wer bekommt Bürgergeld?
- Menschen, die keine Arbeit haben, aber arbeiten können.
- Menschen, die nicht genug Geld verdienen, um alle Kosten zu bezahlen.
Wann sollte ich Bürgergeld beantragen?
Wenn Ihr (Familien-) Einkommen nicht ausreicht, um davon Lebensmittel, Wohnkosten und Energie zu bezahlen, dann kann Bürgergeld beantragt werden. Das Bürgergeld dient der Deckung der Grundbedürfnisse, nicht dem Erhalt des bisherigen Lebensstandards!
Das Bürgergeld enthält:
- Regelbedarf
- Wohnungs- und Heizkosten
- Leistungen für Mehrbedarfe (z.B. für Alleinerziehende, kostenaufwändige Ernährung)
- Leistungen für Bildung und Teilhabe in Kita und Schule (z.B. Klassenfahrten, Ausflüge, Mittagessen, Nachhilfe) und Vereinsbeiträge
Einkommen (z.B. Lohn, Kindergeld, Unterhalt) wird angerechnet. Zum Teil wird auch Vermögen berücksichtigt. Näheres können Sie in dem Merkblatt SGB II nachlesen. Die Höhe des Bürgergeldes wird einzelfallbezogen berechnet.
Wichtig zu wissen: Die Hilfe, die Sie bekommen können, hängt immer von Ihrer eigenen Situation ab – und die ist bei jedem anders.
Wie beantrage ich Bürgergeld zum ersten Mal?
Der schnellste Weg zum Bürgergeld ist online! Nutzen Sie jobcenter.digital!
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Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Alternativ können Sie einen Antrag auf Bürgergeld auch stellen:
- über Antragsvordrucke im Internet
- schriftlich
- telefonisch unter 05141 961 940
- persönlich
Weitere Fragen und Antworten zum Bürgergeld finden Sie hier in Kurzform oder hier ausführlich.
Oder hier in verschiedenen Sprachen:
Deutsch https://handbookgermany.de/de/jobcenter
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Nachstehend können Sie unverbindlich und ohne Gewähr prüfen, ob Ansprüche auf unterschiedliche Geldleistungen bestehen. Sie werden zu Drittanbietern weitergeleitet. Bitte beachten Sie hierzu unsere Rechtlichen Hinweise.
Bürgergeld
Sie können Ihren Anspruch auf Bürgergeld vorab mit dem Bürgergeldrechner unverbindlich prüfen.
Vielleicht haben Sie statt Bürgergeld aber einen Anspruch auf Wohngeld und/oder Kinderzuschlag? Wenn Sie durch Wohngeld und/oder Kinderzuschlag genug Geld zum Leben haben, können Sie kein Bürgergeld mehr bekommen.
Wohngeld
Als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten können Sie Wohngeld von der Wohngeldstelle bekommen. Prüfen Sie mit dem Wohngeldrechner unverbindlich, ob ein Anspruch besteht.
Kinderzuschlag
Als Familie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kinderzuschlag von der Familienkasse erhalten. Prüfen Sie mit dem Kinderzuschlagrechner unverbindlich, ob ein Anspruch besteht.