Bildung und Teilhabe (BuT)

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Was ist BuT?
„BuT“ bedeutet „Bildung und Teilhabe“ und ist zusätzliches Geld für Bildung, Sport, Kultur und Freizeit.


Bildung und Teilhabe, Bunt bemalte Hände vor einer Frühlingsszene

Wer bekommt BuT?

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) hilft Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in Familien mit wenig Einkommen leben und

  • Bürgergeld (SGB II),
  • Sozialhilfe (SGB XII),
  • Leistungen für Asylbewerber/innen (AsylbLG),
  • Kinderzuschlag (BKGG) oder
  • Wohngeld (WoGG) beziehen.

Auch Schülerinnen und Schüler oder Auszubildende, die eine berufsbildende Schule besuchen, haben einen Anspruch auf BuT, wenn sie keine Ausbildungsvergütung bekommen.

Welche BuT-Leistungen gibt es?

Es gibt folgende 6 BuT-Leistungen:

Es werden die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten der Kindertageseinrichtung, Schule oder Berufsschule übernommen, wie zum Beispiel Wandertag, Theaterbesuch, Klassenfahrt, Schüleraustausch.

Auch Kosten für interne Veranstaltungen können über BuT bezahlt werden, zum Beispiel Trommelzauber, Zirkusprojekt, Lesungen, Selbstbehauptungskurse.

Reichen Sie bitte einfach die Information der Kindertageseinrichtung oder Schule zum Ausflug, zur Fahrt oder Veranstaltung mit allen wichtigen Angaben beim Jobcenter ein.

Wir überweisen die Kosten direkt an Sie. Bitte geben Sie diese an die Kindertageseinrichtung oder Schule weiter.

.Symbol Ausbildung.

Gibt es Schwierigkeiten in der Schule, kann Lernförderung (Nachhilfe) bewilligt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Lehrkraft oder die Schule bestätigt, dass die Schülerin oder der Schüler die Lernförderung braucht und damit die Schulleistung verbessert werden kann.

Bitte nutzen Sie ausschließlich folgendes Formular:

Antrag und Schulbestätigung Lernförderung

Hier finden Sie eine Übersicht der Anbietenden von Lernförderung. Wir rechnen dann direkt mit der Lernförderin oder dem Lernförderer ab.

Abrechnung Lernförderung

Die Kosten für die Teilnahme an einem gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung werden in tatsächlicher Höhe übernommen. Das gilt jedoch nicht für Speisen, die vom Schulkiosk oder ähnlichen Stellen verkauft wird, wie zum Beispiel belegte Brötchen, Minipizza oder Döner.

Geben Sie uns bei Teilnahme an der Mittagsverpflegung einfach einen Hinweis. Wir rechnen direkt mit dem Anbieter ab. Sofern ein monatlicher Pauschalbetrag anfällt, legen Sie uns bitte einen Nachweis darüber vor.

Pro Schuljahr und Schülerin oder Schüler wird jährlich im Februar und August eine Pauschale für den Schulbedarf ausgezahlt. Diese dient zum Kauf von zum Beispiel dem Schulranzen, Schreib-, Rechen-, Bastel- und Zeichenmaterialien oder Taschenrechner.

Nur für Schüler/innen unter 7 und ab 15 Jahren benötigen wir eine Schulbescheinigung. Die Leistungen werden Ihnen direkt überwiesen.

Sonstige mit dem Schulbesuch notwendige Ausrüstungsgegenstände wie Schreibtisch mit Stuhl oder Schulbücher und Arbeitshefte (mit ISBN-Nummer) gehören nicht zum Schulbedarf und können zusätzlich gewährt werden.

Auch digitale Endgeräte oder Schulgebühren fallen nicht unter den persönlichen Schulbedarf als BuT-Leistung.

Für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 oder Berufsschule (nicht Berufseinstiegsklassen und Berufsvorbereitungsjahr) können die Kosten für den Fahrtweg zur nächstgelegenen Schule unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. 

Wir benötigen von Ihnen Nachweise über die tatsächlichen Fahrtkosten zur Schule, zum Beispiel durch Vorlage der entsprechenden Fahrkarten oder des Abos. Die Fahrtkosten überweisen wir direkt an Sie.

Damit Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Kontakt zu Gleichaltrigen aufbauen, sollten sie zum Beispiel in einem Verein sein, ein Musikinstrument erlernen oder an Freizeiten teilnehmen. Hierfür steht pro Kind ein Budget von 15,- Euro monatlich zur Verfügung. Sie können somit über ein Gesamtbudget für den Bewilligungszeitraum (i.d.R. 180,- Euro für 12 Monate) verfügen.

Dies kann individuell genutzt werden für:

  • Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (zum Beispiel Fußballverein, Sportverein),
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht, Chor),
  • angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (zum Beispiel Stadtführung, Museumsbesuch),
  • die Teilnahme an Freizeiten (zum Beispiel Pfadfinder, Jugendfreizeit).

Wir benötigen hierfür lediglich eine Mitglieds- oder Teilnahmebescheinigung oder einen Kostennachweis. Die Leistungen werden direkt an Sie gezahlt.

Sie möchten BuT beantragen?

Wenn Sie Bürgergeld erhalten, müssen Sie keinen gesonderten Antrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe stellen. Mit Ihrem Hauptantrag gelten auch BuT-Leistungen als beantragt (sogar rückwirkend ab Antragsstellung). Es reicht die Anzeige, dass die BuT-Leistung benötigt wird (zum Beispiel Klassenfahrt oder Mittagessen).

Die einzige Ausnahme bildet die Lernförderung (Nachhilfe). Nur diese muss vor Beginn gesondert beantragt werden.

BuT auf einen Blick:

Info-Plakat in der Übersicht.