Beratung

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Das Jobcenter im Landkreis Celle unterstützt Sie bei der Jobsuche, bei der (Wieder-) Eingliederung in das Erwerbsleben. Gemeinsam finden wir eine Perspektive für Sie!

Beratung, sich schüttelnde Hände

Auch in besonderen Problemlagen helfen wir Ihnen weiter:

Sie haben Schulden? Probleme in der Familie? Sind abhängig und benötigen eine Suchtberatung? Gemeinsam finden wir einen Weg!

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kooperationsplan: Unser gemeinsamer Umsetzungsplan

In einem Beratungsgespräch macht sich die Ansprechperson im Jobcenter (Vermittlungsfachkraft) ein Bild über Sie.

  • Wie ist Ihre aktuelle Situation?
  • Wo liegen Ihre Stärken?
  • Wo haben Sie schon Kenntnisse?
  • Was sind Ihre Ziele?

Dort wo Unterstützungsbedarf bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt besteht, erarbeitet die persönliche Ansprechperson mit Ihnen eine gemeinsame Strategie mit individuellen Maßnahmen. Diese wird im Kooperationsplan festgehalten.

Der Kooperationsplan dient als „roter Faden“ im Eingliederungsprozess. Die Basis bilden gemeinsam formulierte Ziele. Es wird festgehalten, welche eigenen Bemühungen Sie bei der Arbeitssuche unternehmen. Außerdem welche Hilfeleistungen das Jobcenter dabei erbringt.

Er wird in verständlicher Sprache verfasst und enthält keine Unterschriften und keine Rechtsfolgenbelehrungen.

Gemeinsam wird danach regelmäßig besprochen, ob alles so läuft, wie es geplant wurde. Beide Seiten, Sie und Ihre Vermittlungsfachkraft, halten sich an ihre Vereinbarungen. Vertrauensvolle sowie partnerschaftliche Zusammenarbeit stehen beim Kooperationsplan im Mittelpunkt. Wichtigstes Ziel ist, dass Sie eine Arbeit finden und dauerhaft finanziell unabhängig werden.

Eigenbemühungen / Pflichten

Wer hilfebedürftig ist, weil er keine Arbeit findet, kann mit der Unterstützung der Gemeinschaft rechnen. Im Gegenzug muss die Person soweit zumutbar alles unternehmen, um ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu verdienen. Das ist sozial gerecht. Wer Leistungen des Staates in Anspruch nimmt, muss aktiv daran mitwirken, möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Das ist im Interesse der Gesellschaft, aber auch in Ihrem eigenen Interesse. Wir unterstützen Sie dabei! Bürgergeld-Beziehende müssen zum Beispiel an einer Maßnahme teilnehmen, aber auch ein Job-Angebot annehmen, sofern dies zumutbar ist. Wer eine zumutbare Arbeit, eine Ausbildung oder eine Eingliederungsmaßnahme ohne wichtigen Grund ablehnt (sogenannte Pflichtverletzung), muss mit einer Minderung des Bürgergeldes rechnen.

Zumutbare Arbeit

Was aber heißt „zumutbar“? Leistungsberechtigte müssen grundsätzlich jede Chance nutzen, ihren Lebensunterhalt oder wenigstens einen Teil davon (wieder) selbst zu verdienen. Arbeit ist grundsätzlich zumutbar, wenn die oder der Leistungsberechtigte dazu geistig, seelisch und körperlich in der Lage ist.

Niemand darf einen Job, für den er oder sie geeignet ist, ablehnen, nur, weil er nicht der Ausbildung entspricht, der Arbeitsort weiter entfernt ist als der frühere oder weil die Bedingungen subjektiv ungünstig scheinen.

Nicht zumutbar sind Tätigkeiten, die die Rückkehr in den früher ausgeübten Beruf wesentlich erschweren, die Pflege von Angehörigen behindern oder die Erziehung eines Kindes gefährden. Nicht gefährdet ist grundsätzlich die Erziehung von Kindern ab drei Jahren, die in einer Tageseinrichtung oder auf sonstige Weise betreut werden können.

Schlichtung bei Meinungsverschiedenheiten

Sollte es mal Unstimmigkeiten beim gemeinsamen Erarbeiten des Kooperationsplans zwischen Ihnen und Ihrer Vermittlungsfachkraft geben, hilft Ihnen unser neutrales Schlichtungsverfahren.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall per Mail an Celle.Schlichtung@jobcenter-ge.de oder telefonisch unter 05141 961 126.